Alkohol am Arbeitsplatz: Geht oder geht nicht?

18. November 2015

Wenn schon in der firmeneigenen Kantine Alkohol angeboten wird, dann darf man doch mal ein Schlückchen zu sich nehmen, oder? Gute Frage. Auf die es mehr als eine Antwort gibt.

Tragen Arbeitgeber die Schuld am Alkoholismus?

Berichte von Krankenkassen und -verbänden sollten alarmieren. In den letzten Jahren sind durch Alkoholkonsum resultierende Fehltage kontinuierlich mehr geworden. Wenn man bedenkt, dass es noch immer in vielen Kantinen Alkoholausschank gibt, dann verwundert das kaum. Doch einfach dem Arbeitgeber die Schuld in die Schuhe zu schieben, funktioniert nicht.

Wann darf getrunken werden?

Tja, wann eigentlich? Fakt ist, dass der Gesetzgeber hier keine Vorgaben macht. Entschieden wird also in den Unternehmen, wo sich die Frage stellt. Das wird tatsächlich ganz unterschiedlich gehandhabt. Während es für Kraftfahrer klar ist, dass sie keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen, sieht es bei Geschäftsessen oft anders aus. Ein Glas Wein oder Bier kann die Gesprächsatmosphäre lockern und nichts Schlimmes anrichten. Es liegt nahe, dass Alkoholkonsum also von Unternehmen zu Unternehmen anders bewertet wird.
Aber zurück zur Frage, ob der Arbeitgeber verantwortlich gemacht werden kann, wenn Mitarbeiter ein Alkoholproblem bekommen. Kann er nicht, denn sämtliche Gesetze sind nach dem Prinzip der Eigenverantwortung formuliert worden. Anders herum kann es aber brisant werden. Wenn es ein klares firmeninternes Alkoholverbot gibt, kann ein Verstoß dagegen als Pflichtverletzung gewertet werden. Was wiederum sogar in einer Kündigung gipfeln kann.