Der Aufhebungsvertrag ist besonders für Arbeitgeber eine recht sichere Sache, weshalb sie sich gern für diesen entscheiden, wenn eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich scheint.
Oft ist die erste Wahl für Arbeitgeber aber nicht der Aufhebungsvertrag, sondern die Kündigung. Doch die ist nicht ohne Risiko, denn selbst wenn sie gerechtfertigt ist, muss das nicht auch vor einem Arbeitsgericht erfolgreich sein. Womöglich wird die Kündigung also nach einem Richterspruch unwirksam. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nicht nur den Arbeitnehmer weiterhin beschäftigen, er muss zudem das Gehalt rückwirkend auszahlen, auch dann, wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr gearbeitet hat. Außerdem kann sich ein Prozess vor einem Arbeitsgericht in die Länge ziehen, was das finanzielle Risiko um einen weiteren Faktor erhöht.
Um diese Wagnisse zu umgehen, entscheiden sich viele Arbeitgeber dafür, dem missliebigen Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anzubieten. So umgehen sie einen juristischen Streit, dessen Ausgang ungewiss ist, und können sich auf der sicheren Seite wähnen.
Doch auch für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein. Hängt erst einmal eine mögliche Kündigung im Raum, ist das Verhältnis zwischen Chef und Mitarbeiter meist sowieso angeschlagen bis zerrüttet, eine Weiterbeschäftigung wäre also auch nicht im Sinne des Angestellten.
Zu klären ist am Ende noch die Höhe der Abfindung. Diese beträgt in der Regel je Beschäftigungsjahr ein Bruttogehalt. Doch die Abfindungshöhe kann auch individuell verhandelt werden. Arbeitnehmer haben gute Chancen auf eine auskömmliche Abfindung, wenn die Wahrscheinlichkeit, vor einem Arbeitsgericht zu gewinnen, für den Arbeitgeber gering ist.
Letztlich sollte man sich aber grundsätzlich nicht sofort auf eine Abfindung einlassen, die der Arbeitgeber ausspricht. Zunächst sollte schriftlich betont werden, dass man weiterhin seinen Arbeitsplatz behalten möchte. Der Rest ist dann eine Sache des Verhandlungsgeschicks. Ein erfahrener Anwalt weiß, wie man Verhandlungen führt und kann für Arbeitnehmer ein gutes Ergebnis erzielen.
Zusammenfassung: Der Aufhebungsvertrag – verbunden mit der Zahlung einer Abfindung – wird von Arbeitgebern oft angeboten, um einen Rechtsstreit zu umgehen. Die Höhe der Abfindung kann verhandelt werden.