Ehescheidung – Trennung der Ehe 

Jeden Tag scheitern Ehen. So traurig das auch sein mag, man muss den Realitäten ins Auge sehen und im Falle einer Trennung zahlreiche Punkte beachten.

Wenn die Scheidung einvernehmlich durchgeführt werden kann, ist es für alle Beteiligten erheblich leichter, auch was die Rechtslage angeht.

Geht es weniger harmonisch zu, sind getrennte Anwälte wohl die einzig mögliche Option.

Formelles

Wenn ein Paar sich entscheidet, die Scheidung einzureichen, wird zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Zunächst müssen die Parteien das sog. Trennungsjahr einhalten.

Dies nachzuweisen ist nicht schwer, wenn die Ehepartner sowieso schon räumlich getrennt haben. Allerdings kann auch in einem gemeinsamen Haushalt  das Trennungsjahr greifen.

Ein weiterer Fall ist die besondere Härte, die dazu führen kann, dass auf das Trennungsjahr verzichtet wird.

In jedem Fall ist die Frage zu klären, ob eine eheähnliche Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann. Das ist nicht der Fall, wenn mindestens ein Partner versichert, dass dies nicht möglich ist.

Wichtige Dokumente

Hat das Gericht den Scheidungsantrag erhalten, prüft es die Voraussetzungen für seine Durchführung.

Ist der Vorschuss der Gerichtskosten eingegangen und die Prüfung erfolgreich beendet, werden die entsprechenden Scheidungsanträge an die Ehepartner zugestellt.

In dem Monat in dem der Scheidungsantrag der Gegenseite zugestellt wird, ist für den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich maßgeblich, da die Anwartschaften nur bis zu dem Zustellungsmonat berechnet werden.

Im nächsten Schritt werden die Formulare für den Versorgungsausgleich versendet.

Üblicherweise wird der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren mit verhandelt, es sei denn er wurde entweder durch einen notariellen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgevereinbarung ausgeschlossen.

Nun kommen die Renten-und Pensionskassen ins Spiel.

Diese prüfen, welche Rentenansprüche und Anwartschaften erworben wurden und wie die Versorgungsverpflichtungen gelagert sind.

Ganz wichtig: Erst wenn der Rentenversicherungsträger die Bearbeitung abgeschlossen hat, kann die Scheidung endgültig besiegelt werden. In aller Regel dauert dieses Verfahren rund vier bis sechs Monate.

Einflussnahme ist weder durch die Eheleute noch durch die Gerichte möglich.

Dauer der Scheidungsverhandlung

Naturgemäß können Scheidungen, die einvernehmlich vor den Scheidungsrichter kommen, recht schnell erledigt werden.

Wenn keine zusätzlichen Fragen zu klären sind, können die Eheleute davon ausgehen, dass sie nach ca. 20 Minuten den Gerichtssaal, als geschiedene Leute, wieder verlassen können.

Anders ist das bei Streitfällen. Hier geht es um Zugewinn, Unterhalt, Umgang und andere Fragen, die vor Gericht geklärt werden müssen.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass das Scheidungsverfahren länger dauert, wenn sich die ehemaligen Eheleute uneinig und nicht kompromissbereit sind.

Kosten für die Scheidung

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt.

Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das genau aufschlüsselt, was für welchen Bereich berechnet werden kann. Die Gebührenberechnung erfolgt über den Verfahrens- und Gegenstandswert.

Bei dem reinen Scheidungsverfahren berechnet sich der Verfahrenswert nach den drei Nettoeinkommen beider Ehepartner. Hinzu kommen noch die Kosten für die Durchführung des Versorgungsausgleichs.

Bei evtl. vorhandenen gemeinsamen Kindern, werden die Abschläge von den Gerichten unterschiedlich berechnet. Man geht jedoch von einem Abschlag von

250,00 € – 500,00 € je Kind aus.

Weitere wichtige Details

Immer vorausgesetzt, die Scheidung erfolgt einvernehmlich, kann es sich um einen eher unkomplizierten Vorgang handeln, der schnell „vom Tisch“ ist. Wird dagegen „schmutzige Wäsche gewaschen“, kann sich das Verfahren lange hinziehen und sehr kostenintensiv werden.

Die genannten Punkte sind jedoch nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was bei einer Scheidung relevant werden kann.

Beispielhaft zu nennen sind Begriffe wie Güterrecht, die steuerliche Behandlung, Beratungs- und Prozesskostenhilfe, Kostentragungspflicht für die Prozesskosten oder der Streit um den Gegenstandswert.

Wenn die Ehe nicht mehr zu retten ist, ist anwaltliche Hilfe unumgänglich. Doch mit der notwendigen Erfahrung im Familienrecht und bei Scheidungsprozessen kann die Scheidung die Chance für einen Neuanfang sein.

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