Anwälte für Verkehrsunfälle in Berlin

Verkehrsunfälle

Ein Verkehrsunfall ereignet sich schnell, insbesondere in einer verkehrsreichen Großstadt wie Berlin. Die Unfallbeteiligten, öfters auch mehrere, streiten dann um Schuldfragen, die im Rahmen der Schadenersatzansprüche eine wichtige Rolle spielen.

Noch „unbarmherziger“ ist die Sachlage, wenn durch einen Verkehrsunfall Fußgänger Schäden erleiden. Selbst wenn Sie nachweisen können, dass auch ein „Idealfahrer“ den Unfall mit einem Fußgänger nicht hätte verhindern können (was ja schon an sich nahezu unmöglich erscheint), werden Sie in eine unangenehme rechtliche Situation geraten. Lediglich wenn „höhere Gewalt“ vorliegt, ist das Gesetz milder gestimmt. Wenn also der Unfall mit einem Fußgänger nach menschlichem Ermessen unmöglich vorhersehbar war, wird ein wenig Druck vom Autofahrer genommen.

Aussichtslos ist die Lage jedoch nicht. Denn bei Verkehrsunfällen steht eigentlich fast immer die Frage im Raum, wer die Schuld trägt. Meist sind die Unfallhergänge nicht so eindeutig, wie man sich das in der Theorie vorstellt. Bei der Schuldfrage beginnt somit der Prozess der Klärung einer Sachlage.

Doch abgesehen vom konkreten Unfall geht es darüber hinaus häufig um die daraus resultierenden Folgen wie Krankheits- oder Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Sachverständige und vieles mehr. Man könnte sagen, dass der Verkehrsunfall selbst „nur“ der Auslöser für eine Kette weiterer Konsequenzen ist, die ohne rechtliche Hilfe kaum zu überblicken sind.

Wir helfen Ihnen als Anwälte für Verkerhsrecht in Berlin gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Abwicklung von Unfallereignissen. Oft ist die Sachlage längst nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheint. Bevor Sie also resignieren, wenden Sie sich gerne an uns. Wir gehen den Fall mit Ihnen in Ruhe durch und prüfen gemeinsam, welcher Handlungsbedarf besteht und wie die Erfolgsaussichten stehen.

Als mögliche Ansprüche im Rahmen eines Verkehrsunfalls kommen folgende in Betracht:

  • Reparaturkosten
  • fiktive Abrechnung nach Sachverständigengutachten oder Kostenvoranschlag
  • merkantiler Minderwert
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Gutachterkosten
  • Schmerzensgeld

Ganz gleich, ob Sie den Schaden reparieren möchten, ein Sachverständigengutachten brauchen, nur fiktiv abrechnen oder Schmerzensgeld durchsetzen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen als Anwälte für Verkehrsrecht in Berlin zu Ihrem Recht zu kommen.

Rufen Sie uns unter 030-20 60 97 98 an.
Wir helfen Ihnen, gerne auch kurzfristig, weiter.

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