Fahrerflucht: Strafen und Auswirkungen

Fahrerflucht, das klingt zunächst einmal nach einem eindeutigen Tathergang.

Ein Fahrer verursacht einen Schaden, entfernt sich unauffällig oder auch auffällig und unerlaubt vom Tatort und begeht somit Fahrerflucht.

Die tatsächliche Sachlage ist doch etwas komplizierter als es scheint.

Fahrerflucht oder nicht?

Es kann unter Umständen einen gewaltigen Unterschied machen, ob man beim Einparken im öffentlichen Straßenland oder in einer Tiefgarage einen Fahrzeugschaden bei einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht.

Dies liegt nämlich daran, dass ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort immer dann vorliegt, wenn der Vorfall im öffentlichen Straßenverkehr passiert ist. Ein Werksgelände oder die Tiefgarage in einem Wohnhaus zählen jedoch nicht zu solchen öffentlichen Orten, es sei denn die Beschilderung sagt etwas anderes aus.

Für den weiteren Verlauf des Verfahrens, ist es also durchaus von Belang, wo genau sich der Unfallort befindet.

Wenn das Missgeschick passiert ist

Kleine Missgeschicke im Straßenverkehr oder beim Einparken passieren in aller Regel nicht mit Absicht.

Enge Straßenverhältnisse oder eine kleine Unaufmerksamkeit können bei anderen Verkehrsteilnehmern Schäden verursachen.

Die Frage ist nun, wie man sich korrekt verhält.

Zunächst einmal muss man anhalten.

Da der Geschädigte in vielen Fällen nicht anwesend ist, muss man nach Personen suchen, denen man die eigenen Kontaktdaten bzw. Personalien übergeben kann.

Allerdings: Zur Schuldfrage oder zum Unfallhergang muss man sich nicht äußern, man sollte sich zunächst einmal nicht äußern, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Ein ebenfalls herrschender Irrtum ist, dass man unbedingt die Polizei verständigen muss. Dies ist so nicht korrekt.

Man muss eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Sollte in dieser Zeit niemand auftauchen, so kann man hinter der Windschutzscheibe seine Personalien hinterlassen. Diese müssen jedoch eine eindeutige Identifizierung und Kontaktaufnahme ermöglichen. Haben Sie alle diese Punkte berücksichtigt, so muss die Polizei nicht hinzugerufen werden.

Nun ist der Begriff „angemessen“ sehr vage, es ist also nicht klar, wie lange genau man warten muss. Im Zweifel entscheidet ein Gericht nach dem Einzelfall.

Übrigens: Einfach einen Zettel an die Windschutzscheibe zu heften und weiter zu fahren, ist keineswegs ausreichend!

Nur eine Kleinigkeit?

Eine kleine Beule an der Stoßstange, ein winziger Kratzer im Lack. So schlimm kann das doch nicht sein, oder?

Das könnte man meinen, doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn laut Gesetz handelt es sich bei Fahrerflucht keinesfalls um eine Bagatelle.

Im Gegenteil: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Verhängung eines Fahrverbots oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind vergleichsweise harmlos, gegenüber der Vorstellung, für eine Fahrerflucht eine hohe Geldstrafe zahlen zu müssen oder sogar bis zu drei Jahre ins Gefängnis zu müssen.

Hinzu kommen versicherungsrechtliche Konsequenzen.

Meist tritt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an ihn heran und fordert den Beitrag zurück, den sie an den Unfallgegner zahlen musste (man spricht hier vom Versicherungsregress).

Fahrerflucht ist also nicht zu unterschätzen, anwaltlicher Rat in jedem Fall sinnvoll und vernünftig.

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