Das erste Mal: Wenn Autofahrer die Schulbank drücken müssen

11. September 2015

Es ist allgemein bekannt, dass bei groben Verkehrsverstößen der „Lappen“ schon mal weg sein kann. Und dass man dann erst zur „Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU)“ muss (wohl eher bekannt als „Idiotentest“), um seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Doch es kann auch weit weniger ausreichen, um zu einer Schulung geschickt zu werden.

„Jetzt werden Sie mal nicht komisch!“

Das Verwaltungsgericht München hatte es mit einem Taxifahrer zu tun, der seine Berufsehre ein wenig zu individuell ausgelegt hatte. Erst parkte er vor einer Ausfahrt, was eindeutig nicht erlaubt war. Dann wollte er mit den Polizisten diskutieren, die ihm bei seinem Vergehen ertappten. Die Verwarnung, die die Beamten aussprechen wollten, passte dem Taxifahrer überhaupt nicht, statt Einsicht zu zeigen, beharrte der Mann auf seiner Meinung, im Grunde nichts Falsches gemacht zu haben.

Ein Vergehen kann schon reichen

Für die Richter, die den Fall zu verhandeln hatten, war die Sache recht schnell erledigt. Zwar war der Taxifahrer vorher nicht aufgefallen, doch vor der Verpflichtung, eine Schulung zu besuchen, schützte ihn dieser Umstand nicht.
Es war – das kann man annehmen – wohl weniger die Tat an sich, die die Richter zu ihrem Urteil führte. Sondern die Tatsache, dass der Taxifahrer das Offensichtliche nicht wahrhaben wollte. Die Schulung allerdings war eine Tatsache, um die er nicht herum kam.