Die Höhe des Bußgelds: Nicht einfach aus dem Handgelenk schütteln

13. August 2015

Wer zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. So ist das nun einmal, jeder ist für seine Handlungen verantwortlich und muss mit den Konsequenzen leben. Allerdings bedeutet das nicht vollkommen freie Hand für Richter. Das stellte das Oberlandesgericht Oldenburg fest.

Ist das Bußgeld angemessen?

Im konkreten Fall ging es um einen Autofahrer, der zu schnell gefahren war. So weit, so gut, das geschieht täglich unzählige Male. Vor Gericht wurde der Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 265,- Euro verurteilt. Eine stattliche Summe, wie man anmerken muss. Doch die Strafe wurde wieder aufgehoben, denn die Richter dürfen es sich bei Bußgeldern nicht so einfach machen.
Wie kommt’s?

Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geklärt sein

Werden Bußgelder verhängt, die die Grenze von 250,- Euro übersteigen, müssen zunächst die wirtschaftlichen Verhältnisse des Autofahrers überprüft werden. Geschieht dies nicht, kann die Strafe aufgehoben werden. Im Falle unseres Autofahrers bleib eine solche Prüfung aus, wie es um die wirtschaftliche Lage des Fahrers bestellt war, konnten die Richter also nicht wissen. Entbehrlich sei die Prüfung der Wirtschaftlichkeit nur dann, wenn es keine Anhaltspunkte für besonders schlechte (oder gute“) wirtschaftliche Verhältnisse gebe und der Fahrer keine Angaben dazu mache.