Falschparker sind nicht automatisch im Unrecht

20. August 2015

Falschparker sind oft ein Ärgernis. Sie versperren den Weg, behindern andere Verkehrsteilnehmer und fallen durch egoistisches Verhalten auf. Kein Grund jedoch, sie wie Rechtlose zu behandeln.

Der Job, die zusammengerollte Zeitung, die Wut und der Falschparker

Der 64-jährige Rentner aus München hat es nicht leicht. Um seine karge Rente aufzubessern, trägt er früh morgens Zeitungen aus. Eines Morgens versperrte ihm ein falsch geparkter Wagen den Weg. Der Mann hatte offenbar keinen guten Tag, trat gegen das Auto und führte seinen Zeitungswagen so dicht daran vorbei, dass eine Berührung stattfand und der Lack beschädigt wurde.
Sachschaden: rund 1.000,- Euro.
Vor Gericht hatte der Rentner dann jedoch keine Chance. Sein Argumentation, dass sein Job viel Stress mit sich bringe und er wegen seines Alters physisch und psychisch stark belastet sei, ließ das Amtsgericht München nicht gelten. Es sah in dem Verhalten des Rentners einen Fall von Selbstjustiz und sah auch gleich noch von einer Mitschuld des Autofahrers ab. Was die Chance auf einen Erfolg vor Gericht ins Bodenlose absinken lässt.

Und wenn sich ein Schaden nicht verhindern lässt?

Anders liegt der Fall zwar, wenn ein falsch geparktes Fahrzeug aus Versehen beschädigt wird. Hier stehen die Chancen für den Geschädigten Verkehrsteilnehmer zwar besser. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen allerdings meist nicht, zumindest nicht freiwillig. Ein Gang vor den Richtertisch wird also wohl unumgänglich sein.