Familienrechtliche Fachbegriffe

Fachgebriffe des Familienrechts

 

Alleinerziehend

Als alleinerziehend werden all jene bezeichnet, die mit ihrem minderjährigen Kind ohne den anderen Elternteil in einem Haushalt leben. Dabei spielt weder eine Rolle, ob der Zustand durch den Tod des Ehepartners oder eine Scheidung eingetreten ist oder gar von vorherein so geplant war.

 

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Die Grundlage für das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches auch oft umgangssprachlich Aufenthaltsrecht genannt wird, bietet der §1627 des BGB. Ganz allgemein wird dort darauf hingewiesen, dass die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes ausüben und sich bei Meinungsverschiedenheiten um eine Einigung bestrebt sein müssen. Das Elternteil, welches das Aufenthaltsrecht ausübt, entscheidet nicht nur über den Wohnort des Kindes, sondern auch über alle weiteren Angelegenheiten des täglichen Lebens.

 

Beratungshilfe

Bei einer Scheidung kommt es häufig nicht nur zu einem emotionalen, sondern auch zu einer finanziellen Ausnahmesituation. So sehen sich viele nicht in der Lage den häufig sehr kostspieligen Prozess zu führen, um für seine Rechte zu kämpfen. Da aber in Deutschland jeder die gleichen Chancen und Möglichen haben soll, trat bereits 1980 das Beratungshilfegesetz BerHG in Kraft, wonach alle Personen, die sich aus alleinigen Mitteln keinen Anwalt leisten können, finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Eine Weiterführung dieser Idee, ist die Prozesskostenhilfe.

 

Ehevertrag

Der Ehevertrag wird durch den §1408 BGB geregelt. Ein wirksamer Ehevertrag bedarf stets einer notariellen Beurkundung, ansonsten ist dieser vor Gericht nichtig. Der Ehevertrag sollte vor oder während einer Ehe geschlossen werden und für gewöhnlich folgende Frage regeln: Nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand.

 

Familienverfahrensgesetz

Das FamFG ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

 

Kindschaftsverfahren

Das Kindschaftsverfahren befasst sich unter anderem mit Fragen der Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtungsklage und der allgemeinen Klärung der Vaterschaft. Kommt ein Kind während einer Ehe zur Welt wird vom Gesetz her immer erstmal vermutet, dass der Ehemann gleichzeitig auch der biologische Vater ist. Wenn daran berechtigte Zweifel bestehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Vaterschaft klären zu lassen.

 

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe fängt da an, wo die Beratungshilfe aufhört. Damit wird sichergestellt, dass der Staat für die einkommensschwachen Parteien die Prozess- und Anwaltskosten zum Teil oder auch im Ganzen übernimmt, die während eines Gerichtprozesses anfallen.

 

Scheidung

Eine Scheidung ist die Auflösung einer bestehenden Ehegemeinschaft, die formell bzw. juristisch erfolgt ist.

 

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt stellt sicher, dass derjenige, der den Unterhalt zahlt nicht selbst in finanzielle Not gerät. Die Höhe des Selbstbehalts ist von einigen Faktoren, wie zum Beispiel des Alters des unterhaltsberechtigten Kindes oder der Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen abhängig.

 

Streitwert

Der Streitwert bildet die Grundlage zur Berechnung der Prozess- und Anwaltskosten, die während einer Scheidung entstehen. Zur Ermittlung des Streitwertes im Falle einer Scheidung wird das Nettoeinkommen beider Partner addiert und mir drei multipliziert. Anschließend werden zu dieser Summe noch 5% des Vermögens, bereinigt um die Freibeträge, dazuaddiert.

 

Sorgerecht

Die Frage des Sorgerechts ist zusammen mit dem Umgangsrecht in den meisten Fällen die emotionalste und wichtigste Streitfrage während eines Scheidungsprozesses.

Grundsätzlich soll hierbei die Frage geklärt werden, ob sich das Sorgerecht geteilt oder auf ein Elternteil überschrieben werden soll. Dabei sollte selbstverständlich das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Können die Eltern keine Einigung erzielen, gibt es diverse Beratungsstellen, die bei der Entscheidungsfindung behilflich sein können.

 

Umgangsrecht

Derjenige Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammenwohnt, hat im Normalfall ein Umgangsrecht. Grundsätzlich können sich beide Elternteile auf ein individuelles Umgangsrecht einigen, welches für alle Parteien am besten ist. Können die Eltern zu keiner Einigung kommen, so muss das Familiengericht eine verbindliche Regelung zum Umgangsrecht treffen.

 

Unterhalt

Bei Streitigkeiten, die den Unterhalt betreffen, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob überhaupt Anspruch auf Unterhalt besteht. Dabei werden immer zwei Sachen geprüft. Zum eine die Bedürftigkeit des Anspruchsnehmers und zum anderen die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgebers. Grundsätzlich gilt, dass beide Eltern Unterhalt für die Kinder erbringen müssen. Dabei wird jedoch zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt unterschieden. Es wird davon ausgegangen, dass das Kind von dem Elternteil bei welchem es wohnt, Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis bekommt, wohingegen der andere Elternteil das Kind mit Geldunterhalt unterstützen muss. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Bemessungsgrundlade des Kindesunterhalts.

 

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft beschreibt den Güterstand während einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn nichts anderes durch einen Ehevertrag vereinbart worden ist.

Die Zugewinngemeinschaft regelt, dass während der Ehe die Güter der jeweiligen Partner getrennt bleiben. Lediglich bei einer Scheidung oder dem Tod des einen Partners kommt es zu einem Zugewinnausgleich.

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