Gewinnspiel am Arbeitsplatz: Und tschüss!

17. September 2015

Telefonieren am Arbeitsplatz – im Zeitalter von Flatrates eigentlich kein Thema. So lange der Job erledigt wird, besteht also kein Grund zur Sorge. Wirklich nicht? Eine Büroangestellte vom Niederrhein musste eine schmerzlich andere Erfahrung machen.

Teures Gewinnspiel mit Folgen

Die Frau am Niederrhein durfte ganz offiziell privat an ihrem Arbeitsplatz telefonieren, ihr Chef hatte das abgesegnet. Also tat sie das, überspannte den Bogen jedoch arg. Denn sie rief nicht etwa wiederholt zu Hause an, um Ihrem Gatten zu sagen, dass sie auf dem Nachhauseweg noch Milch mitbringen würde. Stattdessen nahm sie an telefonischen Gewinnspielen teil. Insgesamt 37 Mal zum Preis von je 50 Cent pro Anruf. Das fand ihr Chef so wenig lustig, dass er der Frau fristlos kündigte. Der Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht.

Kündigung ja, aber nicht fristlos

Vor Gericht verlor die Frau. Zwar hatte sie die Anrufe in den Pausen gemacht und wollte die entstandenen Kosten von 18,50 Euro sogar erstatten. Aber es half nichts, lediglich die fristlose Kündigung sah der Richter als ungerechtfertigt an und wandelte sie zu einer fristgerechten Kündigung um.
Dass die Frau den Jackpot in Höhe von 26.000 Euro nicht gewann, war übrigens sehr im Sinne des Richters. „Sonst“, so der Jurist, „hätten wir hier wegen der Frage, wem das Geld gehört, noch einen Prozess.“