In anderen Umständen: Müssen Schwangere sich anschnallen?

21. August 2015

In Deutschland besteht Anschnallpflicht, das ist allgemein bekannt. Doch wie es so ist mit Regeln, werden sie normalerweise durch die eine oder andere Ausnahme bestätigt. Doch wie verhält es sich bei einer hochschwangeren Frau, die beim Anschnallen ernsthafte „Platzprobleme“ hat?

Anschnallpflicht: Da muss die Frau durch

Während der Schwangerschaft ist vieles anstrengend, ganz besonders, wenn nur noch wenig Zeit bis zur Geburt bleibt. Der Frau ist alles zu eng in dieser Phase, Hosen, Röcke, Kleider … und oft auch der Gurt im Auto. Da doch lieber die kurze Strecke bis zum Supermarkt eben ohne Gurt zurücklegen. Oder besser nicht?
Genau, oder besser nicht!

Wann der Sicherheitsgurt weg darf

Nur wenn der Arzt schriftlich bestätigt, dass der Gurt im Auto eine Gefahr für Mutter und/oder Kind darstellt, besteht die Möglichkeit, sich von der Anschnallpflicht befreien zu lassen. Faktisch ist das die einzige Ausnahme, die es gibt.
Zwar existieren Studien, die belegen wollen, dass die Fahrt mit dem Gurt im Falle eines Unfalls das ungeborene Kind verletzen könnte. Doch wenn es hart auf hart kommt, kommt man mit dieser Begründung nicht durch. Denn zahlreiche andere Untersuchungen ergaben, dass bei einem Unfall die Gefahr für Mutter und Kind mit Gurt geringer ist.
Bis zur Geburt bleibt es also für Mütter eng. Auch beim Sicherheitsgurt im Auto.