Legenden im Arbeitsrecht, Teil 2: Keine halben (Urlaubs-)Sachen

3. September 2015

Freitagmittag, 12.00 Uhr. Die Sonne scheint, der Stapel auf dem Schreibtisch ist abgearbeitet, und überhaupt: viel los ist nicht in der Firma. Da kann man doch ein bisschen früher gehen, oder? Ja, kann man unter Umständen. Muss man aber nicht dürfen.

„Ich nehm’ mir mal einen halben Tag Urlaub, Chef!“

Wenn die oben beschriebene Situation eintrifft, spricht eigentlich nichts dagegen, freitags ein bisschen früher zu gehen. Und wenn der Chef auch noch ein richtig netter Kerl ist, erst recht nicht.
Allerdings ist die Sache im Detail doch ein wenig komplizierter. Denn erstens muss der Chef einen so spontanen Urlaubswunsch nicht erfüllen. Er muss ihn lediglich berücksichtigen. Wenn allerdings die Situation einen Urlaub nicht zulässt, kann der Chef auch ablehnen.

Halbe Urlaubstage gibt es nicht

Fehlt noch zweitens. Die Sache mit den halben Urlaubstagen hat einen Haken. Denn vor dem Gesetz gibt es sie gar nicht. Ein Urlaubstag ist immer ein ganzer Tag, halbe Urlaubstage muss also kein Chef der Welt bewilligen.
Unter diesen Umständen sollten es sich Arbeitnehmer genau überlegen, ob sie dem Boss wirklich den Vorschlag machen, früher zu gehen und dafür einen halben Urlaubstag zu opfern. Denn wenn der Vorgesetzte die Sache ernst nimmt und exakt nach Protokoll verfährt, kann er im Zweifel einen vollständigen Urlaubstag streichen, auch wenn der Arbeitnehmer nur einen halben Tag weg war.