Rauchen im Büro: Mit E-Zigarette erlaubt?

26. November 2015

Rauchen in Deutschland? Ist weitgehend tabu inzwischen. Die Raucher, die. Auf Bahnhöfen stehen sie in kleinen, schmutzigen Plexiglasräumen. In Restaurants werden sie kurzerhand vor die Tür geschickt. Und in Firmen gehören sie ebenfalls zu den Exoten. Doch wie steht es mit der E-Zigarette? Darf die auch während der Arbeit „geraucht“ werden?

Der E-Qualmer im Büro

Da sitzt er. Einsam. Aber glücklich. Der E-Zigaretten-Raucher starrt auf seinen Bildschirm, tippt etwas auf der Tastatur und raucht dabei genüsslich. Seine Kollegen fühlen sich dadurch gestört, der Mann raucht, der Mann raucht! Doch unseren rauchenden Kollegen stört das nicht, er brauche das, sagt er seinem Chef auf Nachfrage hin.
Verbieten kann der Chef ihm das Rauchen aber in dem Fall nicht. Jedenfalls nicht gänzlich.

Ein Raucher, der kein Raucher ist

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Sache mal klargestellt: „Unter Rauchen ist nach allgemeinem und fachlichem Sprachgebrauch das Einatmen von Rauch zu verstehen, der bei der Verbrennung von Tabakwaren entsteht”, schrieb das Gericht im November 2014. Es ging um die Frage, ob in nordrhein-westfälischen Gaststätten „ge-E-raucht“ darf. Es darf, fand das Gericht.
In Unternehmen kann das Rauchen von E-Zigaretten übrigens nur verboten werden, wenn direkte Kundenkontakte bestehen oder „betriebliche Belange berührt“ sind. Was sicher hier und da für Konfliktpotenzial sorgt.
Denn wann genau sind welche betrieblichen Belange betroffen?