Die Online-Scheidung: Der einfache Weg

In einer digitalisierten Welt erledigen wir immer mehr vom Computer oder Tablet aus. Trotzdem gehen viele Menschen davon aus, dass eine Scheidung grundsätzlich analog, in der „echten“ Welt durchgeführt werden muss. Doch dem ist nicht so.

Natürlich spielen die Rahmenbedingungen eine große Rolle, und natürlich lassen sich bestimmte Dinge nicht online regeln. Doch viele Scheidungen lassen sich tatsächlich bequem am Bildschirm in die Wege leiten. Wir zeigen Ihnen, wie.

Was ist zu tun?

Ganz einfach:

Scheidungsantrag ausfüllen – Vollmacht versenden – Antrag bei Gericht einreichen – Auf den Scheidungstermin bei Gericht warten

Beim Ausfüllen des Scheidungsantrages können Sie sich darauf verlassen, dass wir Ihre Angaben zur Sicherheit noch einmal überprüfen. Sollte etwas fehlen oder unklar sein, melden wir uns zeitnah bei Ihnen und sagen Ihnen, was noch ergänzt werden muss.

Die Vollmacht, die wir von Ihnen benötigen, senden wir Ihnen vorab zu, Sie brauchen sie uns nur noch unterschrieben zurück zu schicken.

Um Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen, lassen wir keine wertvolle Zeit verstreichen. Wenn alles komplett ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Unterlagen schon wenige Stunden nach dem Eingang bei uns auf einem Richtertisch liegen.

Auch bei der Festsetzung des Gerichtstermins unterstützen wir Sie tatkräftig. Wir tun alles dafür, dass der Termin so schnell wie möglich zustande kommt. Wenn es dann soweit ist, dauert es übrigens in aller Regel nur ein paar Minuten, bis Sie geschieden sind.

Scheidungsantrag Online

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Unsere zusätzliche Serviceleistungen

Lassen Sie sich durch uns Schritt für Schritt durch Ihren Scheidungsantrag führen. Sie sehen, dass Ihnen weitere, kostenlose Optionen zur Verfügung stehen. Wenn keine dieser Optionen für Sie in Frage kommt, drücken Sie bitte einfach den Button „Weiter“.

Wer reicht die Scheidung ein?

Bitte klicken sie auf das entsprechende Feld. Wenn Sie in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, wählen Sie bitte das dritte Feld.

Ist der/die Ehepartner/in mit der Scheidung einverstanden?

Bitte klicken Sie das entsprechende Feld an, das Auskunft über die Zustimmung zur Scheidung gibt.

Nun benötigen wir die Daten des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin.

Jetzt brauchen wir die Daten des zweiten Ehepartners bzw. der zweiten Ehepartnerin.

Wir benötigen einige Angaben hinsichtlich der Heirat und der Trennung

Angaben zur letzten, gemeinsam bewohnten Wohnung (oder Haus)

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, tragen Sie dies bitte hier ein. Auch, wenn Sie sich bereits hinsichtlich des Unterhaltes einig geworden sind, machen Sie das bitte kenntlich.

Haben Sie gemeinsame Kinder?

Gibt es eine Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt?

Abschließend benötigen wir noch Ihre Kontaktdaten.

Bitte bestätigen Sie

Widerrufsbelehrung

Einreichung

Datenschutz

Kontakt
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