Selbstjustiz: Wann Drängler im Recht sind

17. August 2015

Kennen sie das? Sie fahren auf der Autobahn, als plötzlich hinter Ihnen eine Lichthupe auftaucht. Ein deutlich schneller fahrendes Fahrzeug blinkt Sie an, um Ihnen klar zu machen, wer der Stärke bzw. Schnellere ist. Haben Sie – innerlich ruhig und unbeeindruckt – schon einmal so einen Fahrer ausgebremst? Dann handelte es sich womöglich um Selbstjustiz. Das kann teuer werden. Und zwar ür Sie.

Ein Raser ist nicht zwingend ein Drängler

Da kommt er angerauscht, der Fahrer des Sportwagens. Deutlich mehr als 200 PS unter der Motorhaube sieht er den Wagen vor sich, der knapp 110 km/h erreicht und bereits unter diesem Tempo ächzt. Der Sportwagenfahrer drückt kurz auf die Lichthupe. Nun kann zweierlei passieren:

1. Der Vordermann bemerkt den Hinweis und wechselt die Spur.
2. Der Vordermann sieht sich genötigt und geht nun sogar auf 100 km/h runter.

In diesem Fall ist – man mag es kaum glauben – der Fahrer des Sportwagens im Recht.
Aber warum?

Kurzes Aufblinken ist erlaubt

Man muss klar trennen: Zwischen dem Autofahrer, der ein kurzes Signal mit seiner Lichthupe gibt. Er handelt korrekt. Und dem, der dicht auffährt, ständig Lichtzeichen gibt und womöglich sogar noch dabei hupt. Letzteres ist ganz klar ein Fall für die Staatsanwaltschaft. So wie auch die langsamer Fahrer, der voller Stolz seinen Hintermann ausbremst, weil dieser ihn zu nötigen scheint.
Hier liegt ein Fall von Selbstjustiz vor. Auch der kann beim Staatsanwalt landen.