Surprise, Surprise! Wenn mobile Verkehrsschilder Verwirrung stiften

4. September 2015

Eine Welt ohne mobile Verkehrsschilder ist im Zeitalter von Baustellen, Baustellen, Baustellen, Baustellen einfach undenkbar. Jeden Tag wird gebaut, aufgerissen, abgerissen, neu gemacht, was das Zeug hält. Gerade beim Parken kann so ein mobiles Verkehrsschild aber schon mal der Aufmerksamkeit entgehen. Pech für den Autofahrer!

„Das war schon immer so!“

Herr S. parkt nach Möglichkeit immer auf seinem Lieblingsparkplatz. Ist der mal belegt, wird er ungnädig, fügt sich aber seinem Schicksal. Doch dann kam der Tag, an dem sein Parkplatz zwar frei war, aber das Parken darauf nicht gestattet. Ein mobiles Verkehrsschild wies darauf hin. Herr S. sah es aber nicht und wollte das Bußgeld nicht zahlen.

Autofahrer, aufgepasst auf mobile Verkehrsschilder!

Vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht sah Herr S. kein Land. Sein Versuch einer schlüssigen Argumentation scheiterte an den Richtern. Nach dem Einparken, so Herr S., sei ihm kein Schild aufgefallen, er parke immer schon auf diesem Parkplatz und hätte kein Schild ausmachen können. Das Bußgeld sei daher eine zum Himmel hoch schreiende Ungerechtigkeit.
Die Richter ließen sich nicht beeindrucken. In ihren Augen war das mobile Verkehrsschild gut zu sehen, Herr S. hätte also an einer anderen Stelle parken müssen.
Seit dieser Sache ist das Verhältnis von Herrn S. Zu „seinem“ Parkplatz ein wenig gespalten.