Verkehrsrecht: Das Fahrverbot und seine Folgen

Viele Deutsche lieben nicht nur ihr Auto, sondern vor allem, darin die Freiheit zu verspüren, die sich beim Fahren einstellt. Man fährt über eine Landstraße oder auf der Autobahn, konzentriert sich nur auf das Gefühl, das dabei entsteht und kann sich in diesem Moment nicht Schöneres vorstellen.

Doch dann wird man plötzlich geblitzt und stellt fest, dass man weit über dem Limit gefahren ist.

Die größte Sorge dann: Droht ein Fahrverbot?

Zugegeben, das eingangs beschriebene enthusiastische Gefühl kommt nicht täglich und ganz sicher nicht bei jedem Autofahrer vor. Die Angst vor dem Fahrverbot aber verbindet wohl fast alle Autofahrer. Und zwar nicht nur, weil damit das Fahrvergnügen unterbrochen wird. Es kann auch berufliche Auswirkungen haben.

Kurz und knapp: das Fahrverbot

Ganz nüchtern formuliert handelt es sich beim Fahrverbot um eine übliche Strafe, die bei Fehlverhalten im Straßenverkehr ausgesprochen wird. Es gibt Fristen, die sich nach dem Bußgeldbescheid richten, und die Dauer des Verbots hängt von der Schwere der Tat ab.

Zweck des Fahrverbots ist es, den Autofahrer an seiner empfindlichsten Stelle zu treffen. Das gelingt mit einem Verbot ganz ausgezeichnet. Die Dauer des Fahrverbots ist begrenzt und schwankt in aller Regel zwischen einem und drei Monate.

Drei Monate – das ist übrigens wörtlich zu nehmen, denn es geht nicht nach Wochentagen oder die Frage, ob das Wochenende dazu zählt oder nicht. Gerechnet wird nach Kalenderzeit. Wer also ein einmonatiges Fahrverbot erhält, das am 4. eines Monats beginnt, darf mit Ablauf des 3. des Folgemonats wieder in seinen Wagen steigen.

Ein Fahrverbot ist nicht mit einem Führerscheinentzug zu verwechseln. Denn nach einem Fahrverbot muss weder der Führerschein neu beantragt werden, noch kommt man in die unangenehme Lage, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) über sich ergehen zu lassen. Ist das Verbot überstanden, bekommt der „Sünder“ seinen Führerschein wieder zugeschickt.

Wann gibt es ein Fahrverbot?

Auf den ersten Blick ist der Fall scheinbar klar. Fahrverbote werden ausgesprochen, wenn:

  • eine rote Ampel überfahren wird
  • die 0,5-Promillegrenze ignoriert wird
  • eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 31 km/h vorliegt
  • eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 41 km/h vorliegt

Allerdings gehen mit dem Fahrverbot noch weitere Konsequenzen einher. Zudem sind die 31 bzw. 41 km/h nicht so starr wie man denkt. Man sollte sich also nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen.

Überschreitet man innerorts die Höchstgeschwindigkeit um 26 bis 30 km/h, kann es bereits zu einem Fahrverbot kommen. Außerdem fällig wird ein Bußgeld von 70 Euro, und um einen Punkt in Flensburg kommt man auch nicht herum. Je nach Tempo, mit dem man unterwegs ist, kann das Fahrverbot bis zu drei Monate dauern, verbunden mit drei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von bis zu 600 Euro. Außerorts ist die Staffelung ähnlich, das Fahrverbot beginnt aber bei einer Übertretung der Höchstgeschwindigkeit von 26 bis 30 km/h. Die Bußgelder unterscheiden sich zu den Strafen innerorts nur unwesentlich, sind aber etwas höher.

Die Sache mit der Ampel

Wie oben bereits erwähnt wurde, ist das Überfahren einer roten Ampel ein Anlas, ein Fahrverbot auszusprechen. Doch die Sachlage muss etwas genauer betrachtet werden:

 

 BußgeldPunkte Fahrverbot
Rotphase 1 Sekunde oder kürzer90 Euro1Nein
Mit Gefährdung200 Euro2Ja
Mit Sachbeschädigung240 Euro2Ja
Rotphase länger als 1 Sekunden200 Euro2Ja
Mit Gefährdung320 Euro2Ja
Mit Sachbeschädigung360 Euro2Ja

Kann man das Fahrverbot auch verhindern, wenn man den Führerschein beruflich braucht?

Es ist natürlich ein Unterschied, ob man beseelt auf einer Landstraße fährt und die Geschwindigkeit nicht mehr im Blick hat. Oder ob man beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.

Man kann natürlich versuchen, über das sogenannte „Augenblicksversagen“ zu argumentieren. Doch wenn der Tatvorwurf so eindeutig ist, dass die Chancen hierfür schlecht stehen, sollte man lieber gleich die „Flucht nach vorn“ antreten.

Man muss sich in diesem Fall an die Bußgeldstelle wenden und darauf hinweisen, dass das Fahrverbot wegen Unzumutbarkeit nicht ausgesprochen werden soll. Teilt die Bußgeldstelle die Einschätzung, wird der Fall als Härteklausel behandelt, das Fahrverbot wird nicht ausgesprochen. Das Bußgeld allerdings wird deutlich höher, denn ohne eine Sanktion kommt man aus dieser Sache selbstredend nicht heraus. Zudem muss man seine Argumentation begründen und belegen, etwa mit einer Arbeitgebererklärung, dem Arbeitsvertrag und/oder anderen Dokumenten.

Eine besondere Situation ist die des Berufsfahrers. Im Gegensatz zu anderen Autofahrern kann er seinen Beruf ohne eine Fahrerlaubnis überhaupt nicht ausüben. Auch er muss das selbstverständlich begründen. Und so kann es sein, dass ein Gericht entscheidet, dass nur ein bestimmtes Fahrzeug nicht genutzt werden darf. Dadurch bleibt die Möglichkeit bestehen, weiterhin seinen Job ausüben zu können.

Noch ein paar Fragen, die oft gestellt werden

So individuell die Gründe für ein Fahrverbot auch sein mögen, bestimmte Fragen tauchen immer wieder auf. Diese sollen hier in aller Kürze beantwortet werden. Im Zweifel ist der Rat eines Rechtsanwalts zu empfehlen, da der Einzelfall grundsätzlich einer genauen Betrachtung bedarf.

Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

Sobald das Fahrverbot rechtskräftig ist. Anders verhält es sich bei Ersttätern. Diese können selbst entscheiden, in welchen Zeitraum sie das Fahrverbot legen wollen. Sie sind jedoch an eine Vier-Monats-Frist gebunden.

Wo wird der Führerschein abgegeben?

Diese Information findet sich in der Rechtsmittelbelehrung, die dem Bußgeldbescheid beigefügt ist. Er kann in jedem Fall aber bei der Bußgeldstelle persönlich abgegeben werden. Auch die Abgabe des Führerscheins bei der örtlichen Polizei ist möglich, aber nicht in jedem Bundesland. Am besten informiert man sich also vorher, ob diese Option besteht.

Gilt ein Fahrverbot, das im Ausland ausgestellt wurde, auch in Deutschland?

Nein, dieses gilt nur im betreffenden Land.

Kann man ein Fahrverbot „splitten“?

Das ist nicht vorgesehen. Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, so gilt es für einen zusammenhängenden Zeitraum.

Was passiert, wenn man trotz Fahrverbot Auto fährt?

Dann liegt eine Straftat vor. Neben einer Geldstrafe geht damit der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten einher.

Kann man das Fahrverbot verhindern, indem man Widerspruch einlegt?

Ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich, doch die Aussichten auf Erfolg sind an bestimmte Bedingungen gekoppelt:

  • So muss zwischen der eigentlichen Tat und dem Urteil viel Zeit vergangen sein.
  • Es waren zu klärende persönliche Gegebenheiten, die zu der Ordnungswidrigkeit geführt haben.
  • Es liegt ein Augenblicksversagen vor.
  • Die Tat wurde in Folge einer Notsituation begangen.
  • Sollte das Autofahren mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sein, kann die Härteklausel zur Anwendung kommen.

Man muss allerdings wissen, dass – selbst, wenn einer der genannten Punkte zutrifft – damit das Fahrverbot nicht „mal eben so“ umgangen werden kann.

Denn wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, hat man sich einer Tat schuldig gemacht, die Konsequenzen hat. Diese abzuschwächen oder gar ganz zu verhindern, ist eine aufwändige Angelegenheit, die mit zahlreichen Nachweisen und Argumentationsketten verbunden ist.

Wer also von einem Fahrverbot betroffen ist, sollte sich am besten von einem Anwalt beraten lassen. Der kann auch eine Einschätzung darüber treffen, ob der Fall überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.